AGB interpanel GmbH                                                                Stand 18.05.2017

I. Geltung
1. Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige
Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit der
Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung als angenommen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen (§ 14 BGB) und Verbraucher (§
13 BGB); diese werden auch als Kunden bezeichnet.

II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der
Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab deren Zugang bei uns gebunden. Die Annahme der
Bestellung erfolgt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen durch Ausführung der Bestellung
oder durch Absendung einer Auftragsbestätigung, deren Inhalt für unsere Vertrags-pflichten
maßgeblich ist, soweit keine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen ist.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

III. Preise
1. Maßgeblich sind unsere Preise, wie sie in einem verbindlichen Angebot oder einer
Auftragsbestätigung oder, falls derartiges nicht gegeben ist, in unseren zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Preislisten ausgewiesen sind.
2. Unsere Preise verstehen sich ab dem Auslieferungslager, ohne Verpackung, Aufstellung oder
Montage. Der Kunde hat alle Kosten der Auslieferung der Waren zu tragen, wie z.B. die Kosten für die
Verpackung und ihre Rücknahme, für Transport, Zölle und sonstige behördliche Abgaben und
Gebühren. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung tragen wir die Transportkosten bis zur Bahnstation
des Bestimmungsortes, ohne dass wir hierfür vorleistungspflichtig sind. Die Übernahme der Frachtund
Transportkosten bedeutet jedoch nicht, dass wir zur Anlieferung beim Kunden verpflichtet sind.

IV. Vertragsdurchführung
1. Wir sind berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen, es sei denn
die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. Bei vereinbarter Lieferung
frei Kunde, besorgen wir diese bis zur Entladestelle ohne Abladen. Behinderungen, dadurch
verursachte Zusatzkosten und Kosten des Abladens gehen zu Lasten des Kunden. Lieferungen – auch
frachtfreie – erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der
Ware in das Transportmittel über. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr abweichend hiervon
erst mit Übergabe über.
2. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei Lieferungen sind wir
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware – mangels besonderer Anweisung nach unserem
pflichtgemäßem Ermessen – auf Kosten des Kunden zu versichern.
3. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen abzunehmen; die Abnahmepflicht ist eine
Hauptpflicht des Kunden. Kommt der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden
Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Verzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
4. Von uns genannte Lieferzeiten oder Ausführungstermine sind annähernd und
unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher
Festtermin vereinbart sind. Eine Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss.
5. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die
uns die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu
gehören insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w.
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
6. Eine vereinbarte oder gesetzte Frist ist eingehalten, wenn wir die betreffende Ware innerhalb der
Frist zur Abholung bereitstellen, im Falle eines vereinbarten Versandgeschäftes versandbereit stellen
oder die von uns zu erbringenden sonstigen Leistungen anbieten.
7. Sind wir mit einer Hauptleistungspflicht in Verzug, kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf
einer angemessenen Nachfrist, insoweit vom Vertag zurücktreten, als wir diesen bis zum Ablauf der
Nachfrist nicht erfüllt haben oder unter Berücksichtigung unserer Haftungsbestimmungen (gem. Ziff.
Vlll.) Schadenersatz verlangen.
8. Steht uns ein Schadensersatzanspruch wegen einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung
zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, so können wir vorbehaltlich des Nachweises eines
höheren Schadens eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages bzw. des
Auftragswertes fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.

V. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Rechnungsabzüge, insbesondere Skonti sind nur zulässig, soweit sie schrift-lich vereinbart
wurden.
2. Unsere Angestellten und Handelsvertreter sind nicht bevollmächtigt, für uns bestimmte Zahlungen
in Empfang zu nehmen, es sei denn, sie legen eine schriftliche Inkassovollmacht vor.
3. Wir sind, auch trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
4. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von EUR 5,- je Mahnung
in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz, berechnet. Bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt
der Verzugszinssatz 8%-Punkte über dem jeweils gültigen Basiszins-satz. Sonstige Ansprüche bleiben
hiervon unberührt.
5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelansprüche
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde aber auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung unserer Forderungen werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf
Verlangen des Kunden nach unserer Wahl insoweit freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20% übersteigen. Hierbei werden Forderungen mit dem Nominalbetrag und
Waren mit Verkaufspreisen, in allen Fällen rein netto, unter Außerachtlassung der Umsatzsteuer
bewertet.
2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem
Vertragsverhältnis unser Eigentum (Vorbehaltsware).
3. Ist der Kunde Unternehmer (insbesondere Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen), so bleiben alle Liefergegenstände darüber hinaus
bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von uns gegen den Kunden aus laufender
Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum nicht nur als Sicherung der Saldoforderung, sondern auch als Sicherung
sämtlicher übriger Forderungen von uns.
4. Gleicht der Kunde sämtliche Forderungen aus, so erlöschen alle Eigentumsvorbehalte an allen bis
zu diesem Zeitpunkt gelieferten und bezahlten Waren.
5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als
Hersteller, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch
Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden
an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswerte) auf uns übergeht, wobei der Kunde
unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich und sorgfältig verwahrt.
6. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, vorausgesetzt, dass er bei einer Veräußerung mit seinem
Abnehmer wegen des mit uns vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehaltes keinen
Abtretungsausschluss nach § 399 BGB vereinbart, oder sich in Zahlungsverzug befindet. Zu anderen
Verfügungen, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, sonstige
Surrogate) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde (Unternehmer) bereits hiermit sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab, wobei wir die Abtretung bereits jetzt annehmen.
7. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen,
aber für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann von uns widerrufen
werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf
unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, nebst
deren Adressen sowie aller sonstigen Angaben, die zur Durchsetzung der Forderungen benötigt
werden. Die dem Kunden eingeräumten Rechte zur Verarbeitung, Veräußerung und
Forderungseinziehung erlöschen mit Zahlungseinstellung des Kunden der Beantragung des
Insolvenzverfahrens.
8. Der Kunde haftet dafür, dass unsere Eigentumsvorbehaltsrechte nicht beeinträchtigt werden. Der
Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des
Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden
können. Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dritter Personen in die Vorbehaltsware oder
bezüglich der an uns abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt -soweit
nicht die §§ 491 ff. BGB Anwendung finden – kein Rücktritt vom Vertrag.
10.Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware durch freihändigen Verkauf in Anrechnung auf
die offenen Forderungen zu verwerten; die Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der
Kunde. Unsere sonstigen Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben unberührt.

VII. Gewährleistung
1. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die
nach dem Vertrag bzw. allgemein vorausgesetzte Verwendung, leisten wir nach unserer Wahl
Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung.
2. Mehrfache Nachlieferung bzw. Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl,
kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen, oder, wenn nicht eine
Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende
Ansprüche des Kunden, auch solche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden
sind (Mangelfolgeschäden), sind, vorbehaltlich unserer Haftung nach Ziff. Vlll., ausgeschlossen.
3. Ist der Kunde Unternehmer, finden im übrigen die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB Anwendung.
Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus
demselben oder einem anderen Vertrag. Durch Verhandlungen über vom Kunden
behauptete Mängel verzichten wir nicht auf den Einwand, die Mängelrüge sei nicht
rechtzeitig erhoben.
4. Mängelansprüche sind schriftlich geltend zu machen, unter Vorlage der Rechnung und einer
etwaig ausgehändigten Garantieurkunde. Eine für unsere Produkte im Einzelfall ausgehändigte
Garantieerklärung des Herstellers oder eines von uns verschiedenen Garantiegebers führt nicht zur
Verlängerung oder Erweiterung unserer Gewährleistung. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde
von uns nicht.
5. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Ist
der Kunde Verbraucher beträgt die Frist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.

VIII. Haftung
1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich
unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis
zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte
Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden
können nicht verlangt werden, es sei denn, ein garantiertes Beschaffenheitsmerkmal der Ware
bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
3. Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Ziff. 1 und 2. gelten nicht für Ansprüche, die
wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenspeicherung, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kauf-rechts (CISG) finden
keine Anwendung.
2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt bzw. sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser
Firmensitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gerichtsstand gem. Art. 23 EuGVVO ist München.
3. Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des
BDSG zu speichern und zu verarbeiten.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

X. Online-Streitbeilegungs-Plattform
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten ist ab dem 09.01.2016 die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit
Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen
außergerichtlich über eine Online-Plattform beizulegen. Diese Plattform wird von der EU-Kommission
eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
Es besteht daher die Möglichkeit, eventuelle Streitigkeiten über diese OS-Plattform beizulegen.
Unsere E-Mail-Adresse ist: info@interpanel.co

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